Kabinett, Reservestärkungsgesetz

Kabinett beschließt Reservestärkungsgesetz: Pflichtübungen für Millionen

02.07.2026 - 21:41:24 | boerse-global.de

Neue Gesetze zur Reserve-Stärkung und Sicherstellung verändern die Personalplanung in Firmen grundlegend.

Kabinett beschließt Reformen: Neue Pflichten für Unternehmen bei Krisenvorsorge
Kabinett - Abstrakte Darstellung von Krisenmanagement und Planung in einem Unternehmen, mit Zahnrädern und Netzwerken, die Struktur und Bereitschaft symbolisieren. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juli 2026 weitreichende Reformen zur nationalen Krisenvorsorge verabschiedet. Die Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze sowie das neue Reservestärkungsgesetz haben direkte Auswirkungen auf die Personalplanung in deutschen Unternehmen. Für Arbeitgeber und Betriebsräte wird die Gestaltung interner Krisenkonzepte damit immer wichtiger.

Reserve-Übungen werden zur Pflicht

Mit dem neuen Reservestärkungsgesetz entfällt die bisherige doppelte Freiwilligkeit bei Reserveübungen. Künftig können Reservisten auch außerhalb von Krisenzeiten zu verpflichtenden Übungen herangezogen werden.

Betroffen sind Personen bis zum 45. Lebensjahr, die mindestens sechs Monate Wehrdienst geleistet haben. Auch ehemalige Berufs- und Zeitsoldaten bis zum 65. Lebensjahr können verpflichtet werden. Die Bundesregierung will bis 2035 eine Einsatzreserve von 200.000 Personen und eine Personalstärke von 260.000 aktiven Soldaten erreichen.

Arbeitgeberverbände wie die BDA begrüßten den Beschluss grundsätzlich, forderten aber hohe Planungssicherheit für Betriebe. BDA-Präsident Rainer Dulger betonte die Notwendigkeit transparenter Verfahren und frühzeitiger Information.

Unternehmen sollen künftig acht Wochen vor Beginn einer Reservedienstleistung benachrichtigt werden. Für betroffene Mitarbeiter besteht Kündigungsschutz und Anspruch auf Verdienstausfallersatz. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Pauschale von 500 Euro, sofern ein Dienst mindestens 30 Tage dauert.

Überstunden: Was rechtlich erlaubt ist

Experten weisen auf bestehende rechtliche Hürden bei der Anordnung von Mehrarbeit hin. Laut Ingo Kleinhenz von der Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine einseitige Anordnung von Überstunden nur zulässig, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verankert ist.

Ohne solche Grundlagen dürfen Überstunden nur in unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen angeordnet werden – etwa bei massivem Personalausfall. Die Mitwirkung des Betriebsrats ist dabei zwingend erforderlich.

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Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen: Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Eine anschließende Ruhezeit von mindestens elf Stunden muss gewährleistet sein. Verstöße gegen diese Vorgaben können Arbeitnehmer ablehnen.

Sicherstellungsgesetze werden bis 2027 modernisiert

Parallel zur Stärkung der Reserve beschloss das Kabinett ein Eckpunktepapier zur umfassenden Reform der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Novellierung steht unter Koordination des Bundesinnenministeriums und soll bis 2027 umgesetzt werden.

Ziel ist es, die Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Wasserwirtschaft, Verkehr und innere Sicherheit auch in Krisen- oder Verteidigungsfällen sicherzustellen.

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Ein zentraler Aspekt: Die Reform passt die Gesetze an die veränderte Sicherheitslage und Deutschlands Rolle als logistische Drehscheibe der NATO an. Geprüft wird, gesetzliche Eingriffsbefugnisse zeitlich vorzuverlagern, um bereits im Vorfeld eines Verteidigungsfalls handlungsfähig zu sein. Das betrifft insbesondere die zivil-militärische Zusammenarbeit und den Vorrang für kritische Infrastrukturen.

Kommunales Modell als Blaupause für Unternehmen

Wie wichtig koordinierte Notfallpläne auf operativer Ebene sind, zeigt die aktuelle Entwicklung im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Dort erarbeiteten der Landkreis und die Kommunen Anfang Juli ein gemeinsames IT-Notfallkonzept.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht gegenseitige Amtshilfe bei Cyberangriffen oder Rechenzentrumsausfällen vor. Das Konzept beinhaltet einen gemeinsamen Pool an Notebooks sowie das Teilen von VPN-Zugängen, Räumlichkeiten und Fachpersonal.

Durch regelmäßige Notfallübungen soll die Reaktionsfähigkeit der Verwaltung gestärkt werden. Solche Modelle der Zusammenarbeit könnten künftig auch als Orientierung für privatwirtschaftliche Notfall-Betriebsvereinbarungen dienen.

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