KfW-Förderung, Euro

KfW-Förderung ab Juli: Bis 30.000 Euro fĂŒr GewerbeflĂ€chen-Umwandlung

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 18:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Eine IW-Studie beziffert den Steuernachteil fĂŒr Eigennutzer auf bis zu 87.000 Euro. Vermieter profitieren von Abschreibungen und ZinsabzĂŒgen.

IW-Studie: Steuernachteil fĂŒr Immobilien-Selbstnutzer in Metropolen
KfW-Förderung - Ein modernes Wohnzimmer einer Ferienwohnung mit einem Laptop, der Finanzdaten anzeigt, und einem Steuerfachbuch, das die steuerliche Relevanz der Vermietung verdeutlicht. 07.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert den Steuernachteil fĂŒr Eigennutzer in Metropolen auf bis zu 87.000 Euro ĂŒber 15 Jahre.

Die Rendite fĂ€llt entsprechend unterschiedlich aus: Vermieter erzielen rund 9 Prozent, Selbstnutzer lediglich 6 Prozent. Grund sind die Absetzbarkeit von Instandhaltungskosten, Kreditzinsen und Abschreibungen – alles Privilegien, die nur Vermietern zustehen.

IW-Experte Michael VoigtlĂ€nder sieht darin einen Grund fĂŒr die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland. Sie liegt bei 44 Prozent – EU-weit sind es 70 Prozent. Zur Diskussion steht nun ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, um Selbstnutzer zu entlasten.

Rechnungsstellung: Diese Fehler kosten Geld

Wer Ferienwohnungen oder Monteurzimmer vermietet, muss bei der Rechnungsstellung prÀzise arbeiten. Pflichtangaben sind: vollstÀndiger Name und Anschrift von Leistendem und EmpfÀnger, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und Entgelt.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, mĂŒssen aber auf die Steuerbefreiung hinweisen. Bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro gelten vereinfachte Regeln.

Doppelte Rechnungsnummern oder fehlende Angaben zum Leistungszeitraum sind typische Fehler. FĂŒr gewerbliche Mieter kann das den Vorsteuerabzug gefĂ€hrden. Experten raten zudem zu einem soliden Businessplan mit Finanzplanung, Standortanalyse und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Abschreibung optimieren – neue Förderung nutzen

Vermieter können ihre Steuerlast senken, indem sie eine verkĂŒrzte Restnutzungsdauer nachweisen. Seit Ende 2025 sind entsprechende Gutachten nach BFH-Rechtsprechung wieder voll zulĂ€ssig. Mit einem Zertifikat nach DIN ISO/IEC 17024 lĂ€sst sich die lineare AfA ĂŒber die regulĂ€ren 2 bis 2,5 Prozent hinaus erhöhen.

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Seit Anfang Juli 2026 gibt es zudem neue Fördermittel: Die KfW unterstĂŒtzt die Umwandlung von GewerbeflĂ€chen in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist ein energetisches Niveau von mindestens EH 85 EE. Das Förderjahr hat ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro.

Auslandsvermietung: Das Finanzamt sieht genau hin

Kompliziert wird es fĂŒr Vermieter mit Wohnsitz im Ausland. Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat im Fall „Titanium“ klargestellt: Wer ohne eigenes Personal vor Ort vermietet, begrĂŒndet keine feste Niederlassung im umsatzsteuerlichen Sinne.

Die deutsche Finanzverwaltung behandelt auslĂ€ndische Vermieter oft dennoch als inlĂ€ndisch. Nach EU-Recht greift dann hĂ€ufig die Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfĂ€ngers gemĂ€ĂŸ § 13b UStG. Juristen empfehlen Mietern, eine Bescheinigung nach § 13b Absatz 7 UStG anzufordern – sonst droht der Verlust des Vorsteuerabzugs.

Meldepflichten: Plattformen geben Daten weiter

Seit 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Betreiber von Online-Plattformen mĂŒssen Nutzerdaten an die Finanzbehörden melden – sobald mehr als 30 VerkĂ€ufe oder UmsĂ€tze ĂŒber 2.000 Euro pro Jahr anfallen.

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PrivatverkÀufe ohne Gewinnerzielungsabsicht bleiben steuerfrei, solange der jÀhrliche Gewinn unter 1.000 Euro liegt.

Nebenkosten: Diese Regeln Vermieter kennen mĂŒssen

Bei der laufenden Bewirtschaftung gibt es Fallstricke. Seit Juli 2024 dĂŒrfen KabelgebĂŒhren nicht mehr ĂŒber die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Auch die CO?-Kosten folgen einem Stufenmodell: Bei schlechter energetischer GebĂ€udequalitĂ€t trĂ€gt der Vermieter bis zu 100 Prozent.

Rauchmelder sind ein weiterer Klassiker: Anschaffungs- und Mietkosten sind nicht umlagefÀhig. Nur die Wartung kann unter bestimmten Bedingungen in Rechnung gestellt werden.

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