Lieferketten-Gesetz, Koalition

Lieferketten-Gesetz: Koalition entlastet 95 Prozent der Firmen

03.07.2026 - 21:36:41 | boerse-global.de

Koalition einigt sich auf drastische Einschränkung des Lieferkettengesetzes. Nur noch große Konzerne ab 5.000 Mitarbeitern sind direkt betroffen.

Lieferkettengesetz: Neue Schwellenwerte entlasten Mittelstand massiv
Lieferketten-Gesetz - Eine zerfallende Struktur aus Zahnrädern und Ketten, die ESG-Rahmenwerke symbolisiert, mit Elementen, die entfernt werden. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Künftig sollen nur noch Konzerne mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro unter die Regelung fallen. Das geht aus Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 2. und 3. Juli hervor.

Nur noch 150 Unternehmen betroffen

Bisherige Schätzungen gehen davon aus, dass damit rund 95 Prozent der Firmen entlastet werden. Nur noch etwa 150 Unternehmen in Deutschland wären demnach direkt betroffen. Die Bundesregierung betont, die EU-Lieferkettenrichtlinie im Verhältnis 1:1 umsetzen zu wollen – mit dem Ziel, den Mittelstand zu entlasten.

Doch die Kritik ist heftig. Die Organisation Misereor bezeichnet den Schritt als völkerrechtswidrigen Rückschritt. Auch die Initiative Lieferkettengesetz übt scharfe Kritik und bewertet das Vorhaben als rechtswidrig.

EU-Kommission senkt Berichtskosten

Parallel dazu hat die EU-Kommission am 3. Juli neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) verabschiedet. Hinzu kommt ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel: Die Kosten für die Berichterstattung um mehr als 30 Prozent senken. Die Standards decken Umwelt, Soziales und Governance ab.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt den freiwilligen Standard. Er könne die Flut an individuellen Nachhaltigkeitsanfragen im Geschäftsverkehr eindämmen. Allerdings fordert der Verband eine weitergehende Anerkennung – etwa bei der Kreditvergabe durch Banken.

Heizungsgesetz vor Gericht

Die Linke-Fraktion hat am 3. Juli ein Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet. Sie will die Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes stoppen. Grund: Fehlende Informationen zur konkreten Klimawirkung und das hohe Tempo des Gesetzgebungsverfahrens.

Anzeige

Die Koalition hat den Anwendungsbereich drastisch reduziert: Nur noch Konzerne ab 5.000 Mitarbeitern sind direkt betroffen. Doch die EU-Lieferkettenrichtlinie kommt – und mit ihr neue Pflichten für alle. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in 5 Schritten, wie Sie sich compliant aufstellen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

Rohstoffversorgung in Gefahr

Auch ein Steuererlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Frühjahr sorgt für Ärger. Durch die Erhebung von 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Transaktionen in Zollfreilagern sehen Händler die Rohstoffversorgung für die Energiewende gefährdet. Berichten zufolge wurden bereits erhebliche Mengen seltener Erden ins Ausland verlagert.

Einweg-Plastik weiter im Umlauf

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weist darauf hin, dass trotz des seit fünf Jahren bestehenden EU-Verbots bestimmte Einweg-Plastikartikel weiterhin über Online-Plattformen vertrieben werden. Das Bundesumweltministerium verweist auf die zulässige Verwertung verbliebener Lagerbestände.

MiCA-Frist abgelaufen

Im Finanzsektor endete die Übergangsfrist für das EU-Krypto-Regelwerk MiCA am 1. Juli. Gleichzeitig verzeichneten US-Aktienfonds in der letzten Juniwoche Nettoabflüsse von 17,2 Milliarden US-Dollar – der schnellste Rückzug seit dem Frühjahr.

Anzeige

Die EU-Kommission senkt die Berichtskosten um 30 Prozent und bietet einen freiwilligen ESRS-Standard für KMU. Doch viele Unternehmen wissen nicht, wie sie den Standard nutzen können. Unser Leitfaden liefert Ihnen eine konkrete Checkliste und zeigt, wie Sie individuelle Nachhaltigkeitsanfragen im Geschäftsverkehr eindämmen. ESRS-Leitfaden für KMU jetzt sichern

Neue KI-Fristen

Der Rat der EU hat mit dem Omnibus-VII-Paket neue Fristen für KI-Regulierung geschaffen. Neue Verbote für bestimmte KI-Praktiken sollen Ende 2026 in Kraft treten. Für hochriskante KI-Systeme haben Unternehmen je nach Anwendungsart Zeit bis Sommer 2028.

de | wirtschaft | 69682792 |