Minijob-Pauschalsteuer, Pauschalsteuer

Minijob-Pauschalsteuer: Von 2 auf 5 Prozent ab sofort

05.07.2026 - 16:19:07 | boerse-global.de

Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt auf fünf Prozent. Arbeitgeber zahlen mehr, während Beschäftigte neue Rentenwahlmöglichkeiten erhalten.

Minijob-Reform 2026: Höhere Steuerlast und neue Rentenoptionen
Minijob-Pauschalsteuer - Eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters, die in einem modernen Büro oder Home-Office-Umfeld Minijobs ausüben. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Arbeitgeber zahlen bei 603 Euro Verdienst künftig rund 18 Euro mehr pro Monat. Ob sie diese Mehrkosten an die Beschäftigten weitergeben, bleibt offen.

Neue Freiheit bei der Rente

Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Minijobber einmalig von der Rentenversicherungsbefreiung zur Versicherungspflicht wechseln. Bisher zahlen nur rund 20,9 Prozent der gewerblich geringfügig Beschäftigten in die gesetzliche Rente ein. Die Alterssicherungskommission fordert sogar die weitgehende Abschaffung des Minijob-Sonderstatus – Schüler sollen ausgenommen bleiben. Bundeskanzler Merz stellt klar: Eine komplette Abschaffung ist nicht geplant. Arbeitsministerin Bas will im Herbst 2026 eine Entscheidung präsentieren.

Arbeitsmarkt: 20.000 offene Stellen

Rund 6,8 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als Minijobber. Der Handel bleibt mit über einer Million Stellen die wichtigste Branche, gefolgt vom Gastgewerbe und wirtschaftlichen Dienstleistungen. Die McPaper AG sucht aktuell 147 Mitarbeiter – mit unbefristeten Verträgen und Aufstiegschancen bis zur Filialleitung.

Auch die Logistikbranche hat großen Bedarf. Deutsche Post und DHL suchen in Berlin und Wiesbaden Paketzusteller und Sortierer auf Minijob-Basis. Die Stundenlöhne liegen bei über 16 Euro, inklusive Nachtzulagen. In Niedersachsen waren Anfang Juli über 600 Minijobs registriert – etwa beim Betonwerk Diephaus oder bei Bünting SCM.

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Mehr Geld, aber auch mehr Flexibilität

Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro, die Minijob-Grenze damit bei 603 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Grenze dann auf 633 Euro.

Immer mehr Unternehmen bieten Homeoffice-Minijobs an. Die Bandbreite reicht von Telefonmarktforschung über Kundenbetreuung bis zu spezialisierten Tätigkeiten als Übersetzer oder Business Development Representative. Firmen wie CANCOM, GE Vernova oder Leica Microsystems suchen Personal in technischen und administrativen Bereichen. Die Vollzeit-Referenzgehälter liegen zwischen 41.000 und über 80.000 Euro.

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Weitere Änderungen im Arbeitsrecht

Das 34-Punkte-Programm der Koalition enthält auch härtere Regeln: Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen, ein ärztliches Attest wird ab dem ersten Krankheitstag Pflicht. Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze bekommen einen gelockerten Kündigungsschutz. Sachgrundlose Befristungen sind künftig bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen möglich – befristet bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt zum 1. Januar 2027.

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