Zollregelung, Euro

Zollregelung ab Juli: 3 Euro Gebühr pro Paket aus Nicht-EU-Staaten

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 17:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EU erhebt 3 Euro Pauschalgebühr auf Kleinsendungen aus Drittstaaten. Erste Daten aus Tschechien zeigen deutliche Effekte der neuen Regelung.

Neue EU-Zollregeln treffen Temu & Shein: Paketgebühr ab Juli 2026
Eine Hand hält eine Lupe über gestapelte Versandkartons, daneben Zollpapiere und ein Taschenrechner, symbolisch für Einfuhrumsatzsteuer. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine neue Zollregelung für Kleinsendungen unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten. Pro Warenkategorie wird eine pauschale Gebühr von 3 Euro fällig. Die Maßnahme zielt vor allem auf chinesische Billigplattformen wie Shein, Temu oder AliExpress ab.

Erste Daten aus Tschechien belegen die Wirkung: In den ersten zwei Wochen generierten 467.258 Pakete rund 116,7 Millionen Kronen an Abgaben. Die Neuregelung ist vorerst auf zwei Jahre befristet und soll Wettbewerbsverzerrungen gegenüber europäischen Händlern reduzieren.

Gerichtsurteil zur Vorsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen

Das Finanzgericht Köln hat mit einem Urteil vom 13. November 2025 (Az. 2 K 2009/24) die Abgrenzung zwischen Besteuerungsverfahren präzisiert. Ein niederländischer Unternehmer hatte ein Sektionaltor an eine Privatperson in Deutschland geliefert und die Umsatzsteuer abgeführt.

Das Gericht entschied: Wer im betreffenden Zeitraum steuerpflichtige Umsätze im Inland ausführt, kann kein Vorsteuervergütungsverfahren nutzen. Stattdessen ist das allgemeine Besteuerungsverfahren mit einer Umsatzsteuerjahreserklärung Pflicht. Zudem versäumte der Kläger die neunmonatige Antragsfrist nach Jahresende – die Erstattung blieb verwehrt. Ein Wechsel zwischen den Verfahren innerhalb eines Kalenderjahres ist nicht zulässig.

Gewährleistung: Wer zahlt bei Ersatzlieferungen aus dem Ausland?

Bei defekter Neuware haben Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung. Sie können zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen. Der Händler trägt sämtliche Kosten – Transport, Wege, Arbeit und Material.

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Doch bei Austauschprodukten aus dem Ausland drohen administrative Hürden. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnt derzeit verstärkt Online-Händler ab, die beim Import – etwa aus dem Vereinigten Königreich – die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) missachten. Häufig fehlt eine verantwortliche Person innerhalb der EU.

USA zahlen Milliarden an Zöllen zurück

Parallel zu den neuen EU-Abgaben läuft in den USA die Rückabwicklung früherer Handelsbarrieren. Nachdem der US Supreme Court im Februar 2026 bestimmte IEEPA-Zölle für rechtswidrig erklärte, müssen Milliardenbeträge erstattet werden. Bis Juli zahlte die US-Regierung rund 81 Milliarden US-Dollar zurück.

Konzerne wie Nike, Walmart und Ford erwarten Rückzahlungen in Milliardenhöhe. FedEx und UPS haben angekündigt, erhaltene Zollrückerstattungen an ihre Kunden weiterzugeben – sobald das US-Finanzministerium die Gelder freigibt. Zeitgleich trat am 4. Juli 2026 ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft, das unter anderem 15 Prozent Zölle auf bestimmte EU-Produkte vorsieht.

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Reparieren statt austauschen

Steigende Material- und Logistikkosten zwingen zum Umdenken. Die Allianz plädiert dafür, bei technischen Defekten – etwa an Fahrzeugscheinwerfern – vermehrt zu reparieren statt komplett auszutauschen. Die Kosten für Scheinwerfer stiegen in den letzten zehn Jahren um über 70 Prozent.

Eine modulare Bauweise, wie sie bereits bei einigen Elektrofahrzeugen umgesetzt wird, könnte laut Experten erhebliche Kosten und CO2-Emissionen einsparen.

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