SPD hĂ€lt Wahlrechtsreform fĂŒr gescheitert
30.04.2026 - 17:22:13 | dts-nachrichtenagentur.deFechner zufolge tagt die Wahlrechtskommission inzwischen nicht mehr. Sie habe im MĂ€rz ihren Auftrag erfĂŒllt und dem Koalitionsausschuss Möglichkeiten einer Wahlrechtsreform vorgelegt. "Die SPD hĂ€tte das Wahlrecht gerne so reformiert, dass alle Wahlkreise im Bundestag vertreten sind und der Frauenanteil im Bundestag durch paritĂ€tische Landeslisten deutlich steigt", sagte Fechner. "Der Union waren die Wahlkreissieger offenbar doch nicht so wichtig, als dass sie zu Kompromissen bei der ParitĂ€t bereit gewesen wĂ€re."
Die Union widerspricht. "Eine Absage an die Wahlrechtsreform durch die SPD wĂ€re ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages", sagte der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger (CDU), dem Nachrichtenportal. Dort sei "schwarz auf weiĂ vereinbart, das Wahlrecht so zu reformieren, dass jeder mit der Erststimme gewĂ€hlte Kandidat auch in den Bundestag" einziehe. Bilger sitzt ebenfalls in der Wahlrechtskommission.
Er sagte, eine Million WĂ€hler hĂ€tten aktuell keinen Bundestagsabgeordneten. "Es sollte Einigkeit in der Koalition darĂŒber bestehen, dass dieser Zustand schĂ€dlich ist fĂŒr eine gerechte Demokratie", so der CDU-Politiker. "Der Begriff `ParitĂ€t` findet sich im Koalitionsvertrag hingegen nicht." Bisher hĂ€tten sich alle Versuche, ein paritĂ€tisches Wahlrecht zu verankern, als verfassungswidrig erwiesen. "Die SPD konnte keinen Vorschlag vorlegen, der daran etwas Ă€ndern wĂŒrde."
Im Koalitionsvertrag heiĂt es, man wolle "eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 VorschlĂ€ge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsĂ€tzlich bei der aktuellen GröĂe verbleiben kann". Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann unverzĂŒglich eingeleitet werden. "Dabei soll auch geprĂŒft werden, wie die gleichberechtigte ReprĂ€sentanz von Frauen im Parlament gewĂ€hrleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten."
Startpunkt der Debatten ĂŒber Wahlrechtsreformen war 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem damals gĂŒltigen Wahlrecht. Damals wurden Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunĂ€chst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefĂŒllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusĂ€tzlich in den Bundestag ein (Ăberhangmandate). Das Verfassungsgericht bemĂ€ngelte daran, dass Stimmen fĂŒr eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen fĂŒr diese Partei fĂŒhren konnten.
2011 wurden daher zusĂ€tzlich Ausgleichsmandate eingefĂŒhrt: Sie sollten dafĂŒr sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies fĂŒhrte zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer StĂ€rkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte schlieĂlich zur Folge, dass nicht mehr alle Ăberhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestĂ€tigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Ăberhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmĂ€Ăig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.
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