Deutschland, Bundesregierung

Gegen organisierte KriminalitÀt: Aktionsplan beschlossen

25.02.2026 - 12:00:04 | dpa.de

Verbrecherbanden sind in Deutschland vor allem im Drogenhandel, mit GeldwÀsche und illegalen FinanzgeschÀften aktiv. Die Regierung will die TÀter an der empfindlichsten Stelle packen.

Vizekanzler Klingbeil leitete die Kabinettssitzung - und war auch an der Erarbeitung des Aktionsplans gegen Organisierte KriminalitÀt beteiligt. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Vizekanzler Klingbeil leitete die Kabinettssitzung - und war auch an der Erarbeitung des Aktionsplans gegen Organisierte KriminalitÀt beteiligt. - Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im Kampf gegen kriminelle Banden will die Bundesregierung Zoll und Bundeskriminalamt enger zusammenarbeiten lassen und Ermittlern neue Befugnisse geben. Dazu zĂ€hlen zum Beispiel gegenseitige Zugriffe auf Daten beider Behörden, eine Analyse großer Datenmengen oder biometrische Abgleiche im Internet. Einen entsprechenden Aktionsplan gegen organisierte KriminalitĂ€t verabschiedete das Bundeskabinett in Berlin. Die Rede ist darin von einer «Zeitenwende der inneren Sicherheit». 

Hauptziel dabei ist, illegale Profite konsequent abzuschöpfen, wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklĂ€rte. «Der Rechtsstaat verschĂ€rft die Gangart. Wir sorgen dafĂŒr, dass die Ermittlungsbehörden die TĂ€ter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld.» 

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, das Bundeskriminalamt bekomme dafĂŒr mehr Personal und mehr Durchsetzungskraft. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wies darauf hin, dass kriminelle Banden auch das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrĂŒben. «TĂ€ter mĂŒssen schnell ermittelt, vor Gericht gestellt und konsequent bestraft werden.» 

Die drei Ministerien haben den sogenannten Aktionsplan gemeinsam erarbeitet – genaue gesetzliche Grundlagen sollen folgen. Vorgesehen ist unter anderem

  • ein besserer Informationsaustausch zwischen Zoll und BKA und dafĂŒr «zweckgebundene und rechtssichere direkte Zugriffe auf Daten und ihre Nutzung»
  • neue Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur automatisierten Datenanalyse, den biometrischen Internetabgleich und das Testen und Trainieren von IT-Produkten
  • neue Regelungen zum Einzug der Profite aus schweren Straftaten, darunter eine «Beweislastumkehr insbesondere bei auffĂ€lligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen»
  • ein neues «gemeinsames Kompetenzzentrum» von Zoll und BKA, ein Ermittlungszentrum GeldwĂ€sche beim Zoll und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe GeldwĂ€sche von Zoll und BKA
  • ein «gemeinsames Analyse- und Auswertungszentrum Rauschgift» von Zollkriminalamt und BKA und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe beim Bund.

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