Krypto-Steuern, Kabinett

Krypto-Steuern: Kabinett beschließt Gewinne ab sofort zu besteuern

06.07.2026 - 21:17:42 | boerse-global.de

Die EU-Kommission will die DAC-Steuervorschriften bündeln und den Meldeaufwand reduzieren. Deutschland verschärft parallel die Krypto-Besteuerung.

EU-Steuerreform: Kommission plant radikale Vereinfachung der DAC-Richtlinie
Krypto-Steuern - Überlappende, halbtransparente Dokumente und digitale Datenströme symbolisieren die Vereinfachung komplexer EU-Steuertransparenzregeln. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum steht eine Neufassung der DAC-Richtlinie – von DAC1 bis DAC9 in einem Regelwerk.

Bisher existierten neun verschiedene Fassungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Unternehmen und Behörden mussten sich durch ein Dickicht aus Melde- und Austauschpflichten kämpfen. Der Ende Juni vorgelegte Vorschlag soll diese Redundanzen beseitigen.

Besonders im Fokus: die DAC6-Vorgaben zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Die Kommission will die Verhältnismäßigkeit erhöhen. Branchenbeobachter hatten kritisiert, dass der administrative Aufwand oft in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn für die Finanzbehörden stand.

Entbürokratisierung als Strategie

Die Steuerreform ist Teil einer größeren Initiative. Erst am 3. Juli 2026 verabschiedete die Kommission das Omnibus-I-Paket mit vereinfachten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

Die Zahlen sprechen für sich: Bei den Nachhaltigkeitsberichten wurden die obligatorischen Datenpunkte um mehr als 60 Prozent reduziert, die Gesamtzahl der Offenlegungspflichten um über 70 Prozent. Die erwartete Kostensenkung: mehr als 30 Prozent. Ähnliche Effizienzgewinne peilt die Kommission nun im Steuerbereich an.

Die neuen ESRS-Regelungen bleiben der doppelten Wesentlichkeit treu. Sie bieten aber insbesondere kleineren Unternehmen Erleichterungen – zunächst freiwillig für 2026, ab 2027 verbindlich.

Deutschland zieht bei Krypto-Steuern nach

Während Brüssel vereinfacht, verschärft Berlin die Regeln für Kryptowährungen. Am 6. Juli 2026 brachte das Kabinett eine Vorlage zur steuerlichen Behandlung von Bitcoin & Co. ein.

Anzeige

Die Abschaffung der Haltefrist trifft alle Krypto-Investoren – Gewinne werden ab sofort mit 25 % besteuert. Unser kostenloser Report zeigt, wie Sie Altbestände retten und Verluste optimal verrechnen. Jetzt kostenlosen Steuer-Report anfordern

Die bisherige einjährige Haltefrist für steuerfreie Gewinne soll fallen. Künftig werden Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert – analog zur Abgeltungsteuer mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Die Maßnahme ist Teil des Bundeshaushaltsentwurfs 2027 und soll jährlich rund 4 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen.

Steuerrechtler üben bereits Kritik. Besonders die Behandlung von Altbeständen und die Verlustverrechnung gelten als ungeklärt.

Entlastungen und Gegenfinanzierung

Parallel plant die Bundesregierung ab Anfang 2027 steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf bis zu 12.900 Euro steigen. Auch Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden erhöht.

Das Paket hat ein Volumen von etwa 10 Milliarden Euro jährlich. Zur Gegenfinanzierung ist unter anderem eine Verschärfung der Reichensteuer vorgesehen.

Streit um Informationsfreiheit

Anzeige

Ungeklärte Verlustverrechnung und Altbestandsregelung – das sind die größten Fallstricke der neuen Krypto-Steuer. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung vermeiden Sie teure Fehler und sichern sich bis zu 25 % Steuerrückerstattung. Verlustverrechnungs-Guide jetzt sichern

Trotz des Vereinfachungskurses gibt es Kritik an geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten wehrt sich gegen Pläne der Bundesregierung, den Zugang zu amtlichen Informationen an ein berechtigtes Interesse zu knüpfen.

Kritiker und Nichtregierungsorganisationen sehen die demokratischen Kontrollrechte in Gefahr. Die Regierung verweist im Gegenzug auf den Bürokratieabbau durch das Berichtsentlastungsgesetz.

de | wirtschaft | 69708156 |